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Definition sexualisierte Gewalt


  1. Begriffe sexualisierter Gewalt
  2. Partnerschaftsgewalt
  3. Unsere eigene Definition von sexualisierter Gewalt


Eine einheitliche Definition für den Begriff sexualisierte Gewalt zu finden ist schwierig. Im allgemeinen Verständnis wird sexualisierte Gewalt als sexualisierte Handlung verstanden, die ein Mensch gegen den Willen einer anderen Person begeht, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen. Die Bedürfnisse der anderen Person werden dabei übergangen.

Sexualisierte Gewalt umfasst ein breites Spektrum von Taten und kann von verbaler sexualisierter Belästigung bis zur Vergewaltigung reichen. Eine genauere Definition wird in den einzelnen Fachbereichen getroffen, zum Beispiel im Strafrecht oder in der Forschung.


Hier findet auch die Unterteilung in weitere Begriffe statt:

  • Der Begriff Sexueller Missbrauch beschreibt die Ausnutzung der Überlegenheit der Täter*in um eine sexuelle Handlung an einer anderen Person auszuführen.
  • Von einem sexualisierten Übergriff wird gesprochen, wenn der Wille einer Person durch den/ die Täter*in missachtet wird
  • Die Sexuelle Belästigung beschreibt die körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise.
  • Bei einer sexuellen Nötigung zwingt der/ die Täter*in eine Person zu einer Handlung durch Drohung oder Gewalt.
  • Der Begriff Vergewaltigung beschreibt das orale, anale, vaginale Eindringen gegen den Willen einer Person.**


Sexualisierte Gewalt ist nicht immer, aber häufig eine Ausprägung von Partnerschaftsgewalt. Laut der Statistik zum Berichtsjahr 2019 des Bundeskriminalamts zu Partnerschaftsgewalt, findet rund jede 5. Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe sowie sexuelle Nötigung innerhalb von Partnerschaften statt. Am häufigsten sind hiervon Frauen betroffen. Dies kann in ehelichen und nicht-ehelichen Beziehungen, Freundschaften und lockeren sexuellen Verhältnissen passieren. Liebe ist keine Rechtfertigung für sexualisierte Gewalt oder Vergewaltigung. Oftmals glaubt die betroffene Person aber im Unrecht zu sein und dem/der Partner*in alles gestatten zu müssen, damit es ihm/ihr gut geht, er/sie zufrieden oder beruhigt ist. Dabei kann Manipulation, das Aufbauen von emotionalem Druck und Erpressung ebenso dazu beitragen, wie Überzeugung und Misinterpretation von Gestik oder Mimik.



** Unsere Gedanken zu den Definitionen:

Wir finden eine klare Abgrenzung der aufgeführten Definitionen, wie sie beispielsweise im Strafrecht getroffen wird problematisch.

Für uns als Gruppe ist der Begriff Vergewaltigung in einem weiter gefassten Kontext zu betrachten, da jede Person einen Übergriff anders wahrnimmt. Demzufolge kann eine Berührung genauso traumatisierend sein, wie eine strafrechtlich definierte Vergewaltigung.


In diesem Zusammenhang möchten wir eine Definition für den Begriff „Sex“ vorschlagen:

Wir verstehen Sex als das Teilen von Körperlichkeit, welches die teilnehmende(n) Person(en) genießen und unter gegenseitigem Einverständnis geschieht. „Sex“ ist ein sehr weitläufiger Begriff. Beginn und Ende werden individuell unterschiedlich festgelegt. Beispielsweise definieren manche Menschen das Vorspiel als Sex und andere nicht. Sex muss keinen Orgasmus beinhalten. Auch Petting, Kuscheln und weitere Zärtlichkeiten können Sex sein, dafür müssen die Personen nicht unbedingt nackt sein. Sex kann auch ohne eine Stimulation der Gliedmaßen stattfinden. Es können eine Person (Selbstbefriedigung) oder mehrere Personen beteiligt sein.

Somit erweitern wir den Begriff der Vergewaltigung auf alle eben geschilderten Situationen. Ob eine Vergewaltigung vorliegt oder nicht, ist unserer Meinung nach, vom individuellen Erleben der betroffenen Person abhängig. Wir finden, dass der Fokus zu sehr auf den Täter*innen liegt und mehr auf das individuelle Erleben der betroffenen Person eingegangen werden muss.


Auch Gewalt bedarf einer Definition:

Bei dem Begriff “Gewalt” wird oftmals ausschließlich an körperliche Gewalt gedacht. Doch Gewalt ist Alles, was ein Unwohlsein auslöst und/oder einen physischen sowie psychischen Schaden verursacht.

Dazu gehören auch Private, gesellschaftliche, institutionelle, berufliche politische, hierarchische und strukturelle Machtgefälle. Ebenso jede Form der Diskriminierung und Stigmatisierung einer Person oder Gruppe.


Kleidung, die Einnahme von Rauschmitteln, Sexualität, Erotik, Lust, Flirten, Liebe, Nachts alleine auf der Straße zu sein oder jeglicher anderer Bullshit sind keine Beweggründe für das Ausüben von sexualisierter Gewalt.

Das Motiv für sexualsierte Gewalt ist Macht.


Quellen:

Sexualisierte Gewalt im reformierten Strafrecht. Ein Wertewandel – zumindest im Gesetz: Heike Rabe für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de: https://www.bpb.de/apuz/240913/sexualisierte-gewalt-im-reformierten-strafrecht?p=all 20.01.2017


Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt: Fachkräfte und Angehörige. Soforthilfe nach Vergewaltigung. Zuletzt aufgerufen am 05.05.2021 https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/bundeslaender/hessen/frankfurt-am-main/fachkraefte-angehoerige/ 


Bundeskriminalamt: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2019.html;jsessionid=82437016B03155DCA223CF0A3E2ABCC7.live0612?nn=63476  Lagebilder - Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2019. 10.11.2020

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