Es ist nicht deine Schuld!
Menschen die Erfahrungen einer sexualisierten Grenzverletzung erleben mussten, leiden meist im Stillen. Oft haben sie Angst davor sich Hilfe zu holen, da sie noch nicht bereit sind darüber zu reden.
Du hast das Recht dir Hilfe zu holen und dafür zu sorgen, dass es dir besser gehen wird. Du bist mit deinen Erfahrungen nicht alleine.Es ist wirklich nicht deine Schuld. Denn du hast alles gemacht, was für dich in dem Moment möglich war, um dich zu schützen. Wir glauben dir. Es ist in Ordnung, dass es (immer noch) weh tut. Nimm dir die Zeit die du brauchst. Wenn du soweit bist, denk darüber nach, ob du darüber reden möchtest und dir gegebenenfalls Hilfe holen willst. Wir sind stolz auf dich und zweifeln nicht an deiner Stärke. Gut, dass du hier bist.
Du hast das gemacht was du konntest und das ist in Ordnung.
Du bist nicht allein.
Jetzt folgt ein aufklärender Part, dieser kann eventuell Trigger auslösen. Falls du dich davor schützen willst, höre am Besten jetzt auf zu lesen.
Unter den Überbegriff von sexualisierter Gewalt zählen ebenso sexualisierte Nötigungen, Belästigungen, Ausbeutungen, Missbrauch und sexualisierte Übergriffe, sowie sexualisierte Grenzverletzungen (Ortland, 2008).
Angela Carell und Christoph Leyendecker definierten sexualisierten Missbrauch in ihrer Studie wie folgt:
Sexueller Missbrauch von Menschen mit Körperbehinderungen ist jede bewusste, nicht zufällige oder zwangsläufig physische, dafür aber immer auch psychische gewaltsame sexuelle Handlung, welche den direkten Körperkontakt nicht voraussetzen muss. Der Täter nutzt seine strukturelle, psychische und/oder physische Machtposition aus, um die eigenen emotionalen und sexuellen Bedürfnisse befriedigen zu können. (Carell, Angela; Leyendecker, Christoph; 1995).
Es ist unstrittig, dass Menschen mit Behinderungen, vor allem Menschen mit Körperbehinderungen und/oder Lernschwierigkeiten besonders gefährdet sind, von sexualisierter Gewalt betroffen zu sein.
Aber warum sind Menschen mit Behinderungen einem signifikant höheren Risiko ausgesetzt, körperliche, sexualisierte und/oder physische Gewalt zu erfahren?
Besonders stark von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind Mädchen und Frauen mit Behinderungen. Eine repräsentative Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ zeigte, dass diese zwei- bis dreimal so häufig von sexualisierter Gewalt betroffen sind, wie Frauen ohne Beeinträchtigungen.
“Auffällig sind die hohen Belastungen insbesondere durch sexuelle Gewalt in Kindheit, Jugend und auch im Erwachsenenleben der Befragten. Die im Lebensverlauf am höchsten von Gewalt belastete Gruppe der repräsentativen Befragungen sind Frauen mit psychischen Erkrankungen, die in Einrichtungen leben. Bei den Frauen der Zusatzbefragung waren die gehörlosen Frauen deutlich am häufigsten, insbesondere von sexueller Gewalt in Kindheit, Jugend und Erwachsenenleben betroffen."- Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland S.19
Verglichen mit jeder anderen Personen- oder Minderheitsgruppe, sind Menschen mit Behinderungen am stärksten durch sexualisierte Gewalt gefährdet. Frauen mit Behinderungen sind am stärksten gefährdet.
Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen erfahren Mehrfachdiskriminierungen und strukturelle Gewalt, aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund der Beeinträchtigung. Das ist ein Mitgrund für das erhöhte Risiko, zwischenmenschliche Gewalt jeglicher Form erfahren zu müssen.
Als Risikofaktoren gelten unter anderen die Sozialisation, der Assistenz- und Pflegebedarf, sowie das Leben in Institutionen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2014).
Die von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen stehen oft in einem emotionalen oder körperlichen Abhängigkeitsverhältnis zu den Täter*innen. Die Täter*innen stammen meist aus dem nahen Umfeld und sind der betroffenen Person bekannt.
Die ständige körperliche und daher auch intime Nähe, beispielsweise bei notwendigen Untersuchungen oder bei der Pflege, begünstigt Räume und Möglichkeiten für grenzverletzendes Verhalten.
Menschen mit Beeinträchtigungen, welche in stationären Einrichtungen oder in ähnlichen Institutionen auf Pflege angewiesen sind, haben oft kein Stimmrecht, wenn es darauf ankommt, wer sie pflegen soll. Ebenso sind die betroffenen Person von den institutionellen Mitarbeiter*innen oder anderen pflegenden Personen (Fachkräfte, Familie..) in einem einseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Diese institutionellen Strukturen erleichtern somit nicht nur sexualisierte Gewalt, sondern erschweren ebenfalls die Aufdeckungen dieser Straftaten (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2014).
Sexualisierte Übergriffigkeiten können auch zwischen Kindern entstehen, man kann sexualisierte Gewalt ebenso im Internet erfahren oder durch erwachsene Täter*innen (Ortland, 2008).
Sexualisierte Übergriffe zwischen Kindern finden meist ohne ein strukturelles Machtgefälle statt. Eher handelt es sich um eine vermeintliche Überlegenheit. Die Merkmale einer vermeintlichen Unterlegenheit des betroffenen Kindes können Alter, Geschlechts- oder kulturelle Zugehörigkeit, körperliche oder geistige Schwäche oder äußerliche Merkmale sein. Kennzeichnend für einen sexualisierten Übergriff sind Machtgefälle und Unfreiwilligkeit, woraus aus einer natürlichen altersgemäßen sexuellen Handlung (z.B. “Schmusespiele”) ein sexueller Übergriff wird.
Das Internet bietet Personen Kontaktmöglichkeiten, ohne dass diese die physische Anwesenheit der Person voraussetzt und kann daher über weite Distanzen genutzt werden. Für Menschen mit Kommunikationsproblemen oder Mobilitätseinschränkungen bietet das Internet viel Potential einer selbstbestimmten und zugleich anonymen Lebensgestaltung. Kinder und Jugendliche sind als Nutzer*innen neugierig, fasziniert und handeln mit mehr Risikobereitschaft, als außerhalb des Internets, weshalb sie zu “leichten Opfern” für sexualisierte Übergriffe von getarnten Erwachsenen werden können (Ortland, 2018).
Die Täter*innen, die sexualisierten Missbrauch begehen, sind wie bereits erwähnt, meist innerfamiliär oder gehören zu dem sozialen Nahbereich.
Vielen der betroffenen Personen ist es unklar, dass sie überhaupt Gewalt erleben. Dies liegt daran, dass diese nicht wissen, was Gewalt ist und dass die Grenzen zwischen Pflege bis hin zu der Straftat verschwimmen, beziehungsweise als nicht klar abzugrenzen gelten. Ebenso liegt es daran, dass viele der betroffenen Menschen nicht wissen, welche Rechte sie haben und über Sexualität im Allgemeinen keine Aufklärung erhalten.
Viele betroffene Personen fühlen Unwohlsein, Ekel, Angst, Schuld, Scham und Ohnmacht währenddessen und im Nachhinein. Jede*r Betroffene geht individuell sehr verschieden mit seiner*ihrer Erfahrung um. Das liegt daran, dass die Arten der Gewalt unterschiedlich und in Abhängigkeit von der sozialen Umgebung, sowie auch der Persönlichkeit des*der Betroffenen sind. Man unterscheidet in Kurz- oder Langzeitfolgen. Betroffene senden in unterschiedlichen Arten Signale aus, oder zeigen unterschiedliche Symptomatiken, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Bei Menschen mit Behinderungen werden diese Signale oft als Ursache der Behinderung missinterpretiert oder ganz übersehen (Ortland, 2008).
Aufklärung über Sexualität, über die eigenen Rechte, Selbstbestimmung und über sexualisierter Gewalt sind unabdingbar, um Menschen mit Behinderungen präventiv vor sexualisierten Gewalttaten schützen zu können. Denn es wurde bewiesen, dass Kinder und Jugendliche, welche eine Aufklärung erhalten haben, seltener von sexualisierten Übergriffen betroffen sind (Pro Familia, 2011).
Die Anerkennung der Erkenntnis, dass sexualisierte Übergriffe zwischen Kindern, oder sexualisierter Missbrauch durch erwachsene Täter*innen in der eigenen Familie oder der besagten Institution möglich sind, ist der notwendige Auftakt einer jeglichen präventiven oder intervenierenden Tätigkeit. Durch diese Anerkennung wird eine Sensibilität gewonnen, welche dazu nützt, Übergriffe und Missbrauch zu erkennen, Betroffenen Glauben schenken zu können und diese zu unterstützen (Ortland, 2008).
Dieser Text wurde von der Beratungsstelle: Mutstelle Berlin geprüft.
Hast du noch Verbesserungsvorschläge zu diesem Artikel? Schicke uns diese sehr gerne weiter. Wir lernen noch dazu.
Es gibt folgende Anlaufstellen in Berlin, an die du dich als Betroffene*r oder Angehöriger wenden kannst:
Mutstelle Berlin:
Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt unter dem Träger der Lebenshilfe Berlin bietet Beratung, Prävention und Intervention an. Mutstelle Berlin
Mutstelle Berlin in leichter Sprache
Telefonnumer: 030 82 99 98 71
Mailadresse: mutstelle@lebenshilfe-berlin.de
Nein heisst Nein:
Das ist eine Website, die einem die Rechte und das Gesetzt in verschiedenen Sprachen (Leichte Sprache, DGS, Türkisch..) erklärt, welches besagt dass man das Recht hat Nein zu sagen und dass diese gehört werden muss.
Familienratgeber:
Das ist eine Website, die einem Informationen, Rat und Adressen für Frauen und Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zu Verfügung stellen.
LARA:
LARA ist eine Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, welche Beratungen unabhängig von Sprache und Beeinschränkungen anbietet.
Telefon: 030 216 88 88
E-Mail: beratung@lara-berlin.de
Weibernetz e.V.:
Weibernetz e.V. thematisiert die politische Interessenvertretung behinderter Frauen in verschiedenen Themengebieten, darunter auch Gewalt und Sexualstrafrecht.
Netzwerk behinderter Frauen:
Dieses Netzwerk ist eine Selbsthilfe-, Kontakt- und Beratungsstelle als auch politische Interessensvertretung von und für behinderte und chronisch kranke Frauen* und Mädchen*
Netzwerk behinderter Frauen Berlin
Telefonnummer: 030 617 09 168 / 169
Quellen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Kurzfassung. Broschüre. 06.10.2014
Carell, A.; Leyendecker, C.: Zum Problem Des Sexuellen Mißbrauchs von Körperbehinderten Menschen. Eine Analyse Relevanter Fachliteratur Und Eine Expolrative Studie Zur Sensibilität von Sonderpädagogen Und Sonderpädagoginnen Gegenüber Sexuellem Mißbrauch Körperbehinderter Menschen. Heilpädagogische Forschung. Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderung. 1995, 21 (2), 85–96.
Offenhausen, H. B. F.: Behinderung und Sexualität. Probleme und Lösungsmöglichkeiten. 4. Aufl. Remagen. 2006.
Ortland, B.: Behinderung und Sexualität. Grundlagen einer behinderungsspezifischen Sexualpädagogik. Heil- und Sonderpädagogik. Stuttgart. 2008.
Pro Familia: 2011 Sexualität und geistige Behinderung. Zuletzt abgerufen am 28.04.2021
Walter, J. (Hrsg.): Sexualität Und Geistige Behinderung. 3., erw. Aufl. Baden-Württemberg. 1992.
Weissenrieder, N. (Hrsg.) ; Delisle, B. (Hrsg.), Haselbacher, G. (Hrsg.): Schluss mit Lust und Liebe? Sexualität bei chronischen Krankheiten und Körperbehinderungen. München. 2003.