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Akuthilfe

Gliederung:

  1. Es ist nicht deine Schuld

  2. In Sicherheit bringen

  3. Wo finde ich Hilfe?

  4. Was kann ich nach einer sexuellen Straftat tun?

    1. Medizinische Maßnahmen

    2. Willst du die Straftat anzeigen?


TW: Vergewaltigung, Sexualisierte Gewalt


Du hast das gemacht was du konntest ist nicht deine Schuld! 

Menschen, die Erfahrungen zu einer sexualisierte Grenzverletzung durchleiden mussten, leiden meist im Stillen und haben Angst davor sich Hilfe zu holen, da sie noch nicht bereit sind darüber zu reden. Du hast das Recht dir Hilfe zu holen und dafür zu sorgen, dass es dir besser gehen wird. Du bist mit deinen Erfahrungen nicht alleine und es ist wirklich nicht deine Schuld. Denn du hast alles gemacht, um dich in dem Moment zu schützen, was du zu dem Zeitpunkt konntest. Wir glauben dir. Es ist in Ordnung, dass es (immer noch) weh tut, nimm dir die Zeit die du brauchst.  Und wenn du soweit sein solltest, denk darüber nach, ob es dir helfen würde darüber zu reden und sich gegebenenfalls Hilfe zu holen. Wir sind stolz auf dich, dass du hier bist und zweifeln nicht an deiner Stärke. 

Du hast das gemacht was du konntest und das ist in Ordnung. 

Du bist nicht allein.


Wo finde ich Hilfe?


Du kannst dir folgende Fragen stellen, um dich erstmals zu sortieren und nicht alleine sein zu müssen:

Wem will und kann ich mich anvertrauen, wenn ich das will?

An wen kann ich mich wenden?


Es ist für viele Menschen leichter mit einer vertrauten oder einer anderen Person zu überlegen

  • Was man als nächstes tun möchte

  • Ob man etwas dagegen tun möchte

  • Wen man informieren möchte

  • Ob man zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen möchte und ob man eine Begleitung haben möchte

  • Ob man eine Strafanzeige machen will

  • Was für eine Unterstützung man momentan braucht

  • Und was als nächstes passieren wird


Du hast das Recht auf Unterstützung, denn jeder hat ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, dies ist auch im Gesetz verankert. 



Du findest jetzt Informationen, was man jetzt tun kann und wie das aussehen könnte. Du musst jedoch nichts tun, wenn du das nicht willst. Es ist okay. Wenn du keine Kraft hast weiter zu lesen, frage jemanden der dich darüber in Ruhe informieren kann, oder lest euch alles Folgende gemeinsam durch. Ansonsten ist es auch hilfreich, sich telefonisch beraten zu lassen. Du kannst folgende Nummern anrufen und direkte Hilfe zu bekommen: 


Notdienste:

Berliner Krisendienst: 115 https://www.berliner-notruf.de  

BIG Hotline: 030 611 03 00 www.big-hotline.de 

Frauenkrisentelefon: 030 - 615 42 43 http://www.frauenkrisentelefon.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08 000 116 016 https://www.hilfetelefon.de 

Hotline Kinderschutz: 0800 19 210 00 https://www.kinderschutzhotline.de 

Mädchennotdienst: 030 61 00 63 https://www.berliner-notdienst-kinderschutz.de/maedchen.html 

Polizei Notruf: 110

Weitere Beratungsstellen und Notdienste zu spezifischen Themen, findest du in unserem Verzeichnis „Alle Notdienste - Ein Überblick“. Beratungsstellen können dich auch rechtlich beraten, wenn du das möchtest. 



Was kann ich nach einer sexualisierten Straftat tun?

Wenn du akut von (einer) Vergewaltigungstat(en) betroffen bist, kannst du dir folgende Optionen überlegen:

  1. Versuche nicht alleine mit deinen Emotionen zu sein

  2. Behandlung durch medizinisches Fachpersonal

    1. Was passiert bei den medizinischen Maßnahmen?

  3. Willst du die Straftat anzeigen? 


Versuche nicht alleine mit deinen Emotionen zu sein. 

Hast du eine Person, der du dich anvertrauen kannst? Hole dir am besten Menschen in deine Nähe, wenn du nicht alleine sein willst.

Du kannst auch bei folgenden Notrufnummern anrufen. Diese sind mit Situationen wie deiner vertraut und können dich (auch anonym) unterstützen. 

Diese Notrufe und Beratungsstellen können dich über Möglichkeiten einer ärztlichen Versorgung informieren oder dir dabei helfen, die entsprechende Anlaufstellen für dich zu suchen. Ebenso können diese Kontakte dir dabei helfen deine Gedanken und Emotionen zu sortieren.


Notdienste:

Berliner Krisendienst: 115 https://www.berliner-notruf.de  

BIG Hotline: 030 611 03 00 www.big-hotline.de 

Frauenkrisentelefon: 030 - 615 42 43 http://www.frauenkrisentelefon.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08 000 116 016 https://www.hilfetelefon.de 

Hotline Kinderschutz: 0800 19 210 00 https://www.kinderschutzhotline.de 

Mädchennotdienst: 030 61 00 63 https://www.berliner-notdienst-kinderschutz.de/maedchen.html 

Polizei Notruf: 110



Auch wenn es viel Überwindung kosten wird, wird immer dazu geraten sich innerhalb der nächsten 24 bis 72 Stunden (1-3 Tage) nach dem Ereignis von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln zu lassen. 

Unabhängig davon, ob du Anzeige erstatten willst oder nicht, ist es sinnvoll deinen Körper und womögliche Verletzungen behandeln zu lassen. Ein sexualisierter Übergriff ist häufig von leichten bis schweren körperlichen Verletzungen geprägt. Es ist sinnvoll eine*n Gynäkolog*in aufzusuchen oder sich in einer Rettungsstelle Hilfe zu holen, um 

  • Mögliche Verletzungen versorgen lassen zu können

  • Sich auf Geschlechtskrankheiten untersuchen zu lassen

  • Sich über einen HIV Test informieren zu können

  • Sich gegebenenfalls die “Pille danach” verschreiben zu lassen

Es ist auch nach den 24 Stunden noch sinnvoll, sich von einem Arzt oder einer Ärztin oder innerhalb der Notaufnahme behandeln zu lassen. Du musst das jedoch nicht alleine machen. Vielleicht hast du ja eine Bezugsperson, der du dich anvertrauen kannst und die dich begleiten kann. 


Was passiert bei den medizinischen Maßnahmen?

Du kannst dich entweder für oder gegen eine medizinische Befundsicherung entscheiden. 

Die medizinische Untersuchung und eventuelle Befundung ist auch immer ohne sichtbare Verletzung sinnvoll. Man behandelt eventuelle Verletzungen im Genitalbereich und überprüft auf Geschlechtskrankheiten oder einer Empfängnis. Wenn letztere zutreffen sollte, so kann auf Wunsch eine “Pille danach” eingenommen werden und eine psychologische Nachbetreuung, sowie Krankschreibung verschrieben werden. Eine Krankschreibung kann auch ohne die Einnahme der “Pille danach” verschrieben werden. 

Das medizinische Fachpersonal ist dazu verpflichtet dich medizinisch versorgen zu können und des weiteren besteht die Schweigepflicht. 

Die Schweigepflicht wird jedoch aufgelöst, sobald du dich dazu entscheidest eine Anzeige zu erstatten. Eine Anzeige darfst nur du erstatten, der*die versorgende Arzt oder Ärztin ist nicht dazu berechtigt eine Anzeige zu erstatten. Ohne deine Einwilligung darf nicht gehandelt werden. 

Wenn du einer medizinischen Befundsicherung zustimmst, dann werden Spuren und Verletzungen sichergestellt. Dies wird dokumentiert, da dies bei einer Anzeige oder aber auch bei einem zivilrechtlichen Verfahren (Schmerzensgeld) von Bedeutung ist. 

Da nicht jede Arztpraxis die notwendigen Materialien zur Verfügung für eine Befundung hat, kannst du bei den aufgelisteten Nummern anrufen und diese suchen dir ärztliche Praxen in deiner Umgebung heraus.


Vertrauliche Spurensicherung:

Du musst dich nicht sofort entscheiden, ob du eine Anzeige in Betracht ziehen willst. Es besteht die Möglichkeit innerhalb der ersten 72 Stunden (3 Tage) nach der Tat die Spuren sichern zu lassen, ohne dass es zu einer direkten Anzeige kommen muss. Die Befunde, wie zum Beispiel DNA-Spuren, werden für ein Jahr gerichtsfest gelagert. In diesem Zeitraum liegt die Entscheidung bei dir, ob du eine Anzeige erstatten möchtest. Dazu musst du oder eine Person, bei der Gewaltschutzambulanz Berlin (siehe unten) anrufen und einen Termin vereinbaren. Dort bekommst du einen Termin mit einem*r Rechtsmediziner*in, welche*r die vertrauliche Spurensicherung durchführen wird. Die medizinischen Versorgungen erfolgen unabhängig davon in derselben Klinik durch medizinisches Fachpersonal. Genauere Informationen über den Ablauf und Checklisten, die dir weiter helfen können, findest du hier: https://staerker-als-gewalt.de/handeln/betroffene/anonyme-spurensicherung 

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn-wAssets/docs/kreis-paderborn/praeventionsrat/downloads/broschuere-hilfe-und-recht.pdf


Vertrauliche Spurensicherung:

Gewaltschutzambulanz der Berliner Charite: 030 450 570 270 Montags bis Freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr https://gewaltschutzambulanz.charite.de/hilfe_fuer_betroffene/ 

Wenn du eine Anzeige erstatten möchtest und du die Kleidung des Tatzeitpunktes hast, dann wasche dich und die an dem Zeitpunkt getragene Kleidung nicht. Das ist sehr unangenehm. Dafür kann es jedoch den Prozess der Ermittlung und Strafanzeige beschleunigen. Du kannst die Kleidung stattdessen und wenn möglich in einer Papiertüte verstauen. Damit kann die DNA des*r Täters*in nicht beschädigt werden. 



Du willst die Tat anzeigen?

Wenn du dir noch nicht sicher bist, ob du eine Tat anzeigen willst, kannst du die kostenlose Rechtsberatung wahrnehmen. Diese bekommst du bei verschiedenen Anlaufstellen, oder du wirst an diese weitervermittelt, wenn du den Kontakt aufnimmst. 

Wenn du dir sicher bist, könnten so deine nächsten Schritte aussehen:

Du kannst die Tat bei jeder Polizeistelle oder über deren Notruf (110) einen Streifenwagen rufen und deine Aussage (auch online) aufnehmen lassen. 

Wir raten dir dazu, eine Online-Strafanzeige zu schalten, damit du die Straftat nicht mehrmals erzählen musst. Es ist weniger Belastung für dich. Viele Menschen erzählen über das Erleben einer Straftat mit kleinen Abweichungen der Geschichte. Das ist normal. Jedoch kann, dies in dem rechtlichen Verfahren gegen dich gehalten werden. Das kann dir bei einer Online-Strafanzeige weniger passieren. Du kannst die Online-Anzeige auch mit der Anwesenheit einer Person deines Vertrauens schreiben.

Du wirst vermutlich nach deinen Personalien und Angaben über Tatort, Tatzeit und eine Täter*in-Beschreibung gefragt werden. Du beantwortest nur das, was gerade für dich möglich ist. Wenn du nicht bereits bei einem Arzt oder einer Ärztin warst, wird dir dies vermutlich nun von der Polizei ans Herz gelegt, da mögliche Verletzungen als Beweise der Straftat gelten. Nach der Anzeige beginnt der Untersuchungsauftrag. Das bedeutet, dass ab jetzt dein*e behandelnde*r Arzt oder Ärztin der Polizei Auskunft über diesen Fall geben muss und nicht mehr an die Verschwiegenheitspflicht gebunden ist (Falls du zuvor schon bei einem Arzt/einer Ärztin warst). Wenn man die Straftat angezeigt hat, bedeutet dies auch, dass man die Anzeige nicht mehr zurücknehmen kann. Man kann jedoch während des ganzen Prozesses begleitet werden. 

Wenn du minderjährig bist, eine kognitive Beeinträchtigung hast, oder eine schwerwiegende Straftat erlebt hast, kannst du auf eine psychosoziale Prozessbegleitung zurückgreifen. Eine psychosoziale Prozessbegleitung ist kurz zusammen gefasst eine Unterstützungsform vor, während und nach dem Strafverfahren. Diese ist kostenlos, wenn dies das Gericht beigeordnet hat. Du kannst dich darüber bei Beratungsstellen oder bei der Polizei informieren. Diese können dir eine psychosoziale Prozessbegleitung zur Verfügung stellen oder dich weitervermitteln. Weitere Informationen zu einer psychosozialen Prozessbegleitung findest du hier: https://lara-berlin.de/fileadmin/Downloads/Lara_PSBB-Flyer_Download.pdf

Viele Beratungsstellen, an welche du dich wenden kannst, bieten ebenfalls rechtliche Unterstützung an. Am besten du fragst einfach danach. Die Polizei kann dir auch weitere Informationen diesbezüglich geben.



Du schaffst das! 

Es ist in Ordnung, egal wie du dich entscheiden wirst. Du wirst die Entscheidung treffen, die gerade für dich richtig ist. Lass dir nichts anderes sagen. Wir glauben an dich. Wir wissen es ist nicht leicht, aber du bist damit nicht alleine und es gibt viele Menschen, die dir helfen können. Du schaffst das!


Quellen: 

https://lara-berlin.de/fileadmin/Downloads/Lara_PSBB-Flyer_Download.pdf 

https://www.frauenaerzte-im-netz.de/frauengesundheit/gewalt-gegen-frauen/was-kann-ich-nach-einer-vergewaltigung-tun/ 

https://www.hilfetelefon.de/fileadmin/content/04_Materialien/1_Materialien_Bestellen/Flyer/100x210_mehrsprachiger_Informationsflyer_barrierefrei_2019.pdf 

https://www.hilfetelefon.de/materialien/materialien-bestellen.html

https://lara-berlin.de/fileadmin/Downloads/Lara_PSBB-Flyer_Download.pdf



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